Behinderung

Kosten für Arbeitsassistenz können auch im Rentenalter erstattet werden

Der 1951 geborene Kläger ist blind und als zu 100 % schwerbehindert anerkannt. Seit dem 1. Juli 2016 bezieht er eine Altersrente. Nach wie vor übt er eine selbständige Tätigkeit als Lehrer, Berater und Gewerbetreibender aus. Der beklagte Landeswohlfahrtsverband zahlte dem Kläger bis zum 30. Juni 2016 Leistungen für eine Assistenzkraft in Höhe von monatlich 1.650,- Euro (22 Wochenstunden). Die Zahlungen stellte das Amt ab dem 1. Juli 2016 mit der Begründung, der Kläger beziehe eine Altersrente, ein. Das Bundesverwaltungsgericht hat in letzter Instanz dazu entschieden, dass für den Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz als begleitender Hilfe im Arbeitsleben (gemäß § 102 Abs. 4 des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch – SGB IX – alter Fassung, dem § 185 Abs. 5 SGB IX neuer Fassung entspricht) eine Altersgrenze weder ausdrücklich im Gesetz geregelt noch lässt sie sich diesem im Wege der Auslegung entnehmen. Der Anspruch setze zum einen für eine Einordnung als Hilfe im Arbeitsleben nach Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck der Regelung nur voraus, dass der schwerbehinderte Mensch einer nachhaltig betriebenen Erwerbstätigkeit nachgehe, die geeignet sei, dem Aufbau bzw. der Sicherung einer wirtschaftlichen Lebensgrundlage zu dienen. Zum anderen sei erforderlich, dass tatsächlich Arbeitsassistenzleistungen erbracht werden, die unter Berücksichtigung der konkreten Arbeitsumstände zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile notwendig sind. (BVerwG 5 C 6.20 – Urteil vom 12. Januar 2022)

Samstag, 18. Juni 2022, 10.30 – 16.00 Uhr

Vereinsheim / Jugendclub, Pieskower Str. 30, 15526 Bad Saarow

Veranstalter:

  • Akademie für Rechtskultur und Rechtspädagogik
  • Senioren- u. Behindertenbeirat Scharmützelsee

Schirmfrau:

Janny Armbruster, Beauftragte der Landesregierung Brandenburg für die Belange der Menschen mit Behinderungen

Kooperation:

  • Jugendclub „Heizwerk“ Bad Saarow,
  • Deutsche Gesellschaft für Muskelkrank

Teilhabe am Scharmützelsee

Aktionstag und Fachtagung zur UN-Behindertenrechtskonvention

Bewohner und Gäste aller Altersgruppen sollen sich im Kurort Bad Saarow und in der Scharmützelsee-Region wohl fühlen; auch dann, wenn sie ein Handicap haben. Durch den Aktionstag „Teilhabe am Scharmützelsee“ möchten wir mit einem bunten Programm für körperliche Grenzen sensibilisieren, die jeden Menschen jeden Tag treffen können. Es gibt Infotische, Musik, Gesprächsmöglichkeit mit Fachleuten, Fotoausstellung, Fachvorträge, Szenische Lesung, Gründung eines Handicap-Stammtisches, Speisen und Getränke, Rechtsquiz, Spiel und Spaß – auch für Kinder mit Kinderbetreuung.

Sigrun von Hasseln-Grindel beteiligt sich als Redakteurin im Bereich „Recht“ der Zeitschrift Muskelreport der Deutschen Gesellschaft für Muskelkranke e.V. seit Ausgabe 1/ 2022 (erscheint 4 x im Jahr)

Praxishandbuch Sexualisierte Gewalt gegen Kinder erschienen

Praxishandbuch Sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Der Jugendschutzprozess vom Erstverdacht bis zum Strafurteil. Opferentschädigung und Opferprävention.

Das Praxishandbuch wurde am 3. November 2022 anlässlich des Deutschen Sozialgerichtstages vom Boorberg-Verlag in Potsdam vorgestellt. Man kann ein Kurzinterview auf der Website des Boorberg-Verlags nachlesen: https://publicus.boorberg.de/tabuthema-sexualisierte-gewalt-gegen-kinder/. Ein Flyer zu dem Buch (560 S. + digitalen Anlagenband) und das Inhaltsverzeichnis befinden sich im Anhang dieser Mail, vgl. auch Buchbeschreibung bei Boorberg.

Autorinnen und Autoren:

  • Sigrun v. Hasseln-Grindel (zugleich Herausgeberin). Vorsitzende Richterin am Landgericht a.D. Über 40 Jahre (Jugendschutz-) Richterin u. teilweise (Jugendschutz-) Staatsanwältin, vorwiegend in Niedersachsen und Brandenburg. Langjährige Vorsitzende Richterin der Jugendschwurgerichts- und großen Jugendschutzkammer des Landgerichts Cottbus. Seit 2018 Opferanwältin in Bad Saarow.
  • Prof. Dr. Klaus M. Beier, Direktor des Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin an der Charité Berlin
  • Gudula Jünemann, Kriminalhauptkommissarin i.R., Jahrzehntelange Fachreferentin und Ausbilderin der Kriminalpolizei Oldenburg (i.O.) für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Schwerpunkt im Bereich Gewalt gegen Frauen und Kinder – besonders sexueller Missbrauch von Kindern. Oldenburg (i.O.).
  • Laura Maria Leidecker, staatlich anerkannte Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin (B.A.), M.A. Kindheits- und Sozialwissenschaften, Kinderschutzfachkraft, Zertifizierte Verfahrensbeiständin. Schleswig-Holstein
  • Jun.-Prof. Dr. Lennart May, Professur für Rechtspsychologie, aussagepsychologischer Sachverständiger; Berlin
  • Monika Paulat, Präsidentin des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg a.D., Präsidentin des Deutschen Sozialgerichtstags a.D.; Potsdam
  • Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Rechtsanwältin und Justizsenatorin a.D.; Berlin
  • Prof. Dr. Dieter Rössner, Hochschullehrer em. Er vertritt jetzt als Rechtsanwalt Opfer von Kindesmissbrauch gegen die katholische Kirche. Tübingen.
  • Prof. Dr. phil. Gerda Simons, Sozialpädagogin, Spezialgebiet: UN-Kinderrechte. Berlin